Seit Ende 20213 fordert das Arbeitsschutzgesetz im § 5 Absatz 3 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das Heißt:
Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Eine Nichtdurchführung dieser Beurteilung kann im ungünstigsten Fall Regressforderungen der Sozialversicherungsträger nach sich ziehen.
Erfahrungen mit mehr als 700 mittelständigen Unternehmen zeigen auch das die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung die positive Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Unternehmen stärkt und das Abwandern von Fachkräften reduziert.
Die Durchführung der Gefärdungsbeurteilung erfolgt durch Betriebspsycholgen des Steinmeyer-Instituts, die ebenfallsdie Finanziellen Fördermöglichkeiten prüfen.
Dozent: Uwe Steinmeyer, Steinmeyer-Institut für klinische Organisationspsychologie
Preis: 169,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Ort: Online
Technik:
- einen PC oder Laptop
- stabile Internetverbindung
- eine Webcam (bei Laptops eingebaut)
- Headset oder Kopfhörer
Ihre Anfrage für das Seminar am 11.08.2023 von 09:00-15:30 Uhr
Veranstaltungsort: Online
Beginn: 09.00 – 15.30 Uhr
Termin: 11.08.2023
Anmeldeschluss: 26.07.2023
Buchungen
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