Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt werden.
Ein entscheidendes Mittel in diesem Prozess wird das Verfahren sein, dass zur Erfassung und Bewertung der einerseits Teilhabemöglichkeiten betroffener Menschen und andererseits der Ansprüche für Teilhabeleistungen sein. Das BTHG hat sich für die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) als Bewertungsmodell entschieden. Bisher offen ist allerdings noch immer, welches Verfahren zur Ressourcenbestimmung eingesetzt oder entwickelt werden soll.
Eckfragen sind allerdings gestellt:
- Der bisherige defizitäre Ansatz wird nicht bestehen bleiben.
- Als Grundmodel wird es ein Verfahren zur Ressourcenbestimmung geben.
- Träger für mobile, ambulante und stationäre Leistungen in der Behindertenhilfe werden grundsätzlich umdenken und neue Grundlagen für die Finanzierung dieser Leistungen entwickeln.
- Erkennbar ist, dass für die Werkstätten für behinderte Menschen noch vor 2020 eine neue Leistungs- und Vergütungsstruktur entsteht und in den Wohnstätten ab 2020 mit Fachleistungs- und Betreuungsstunden gearbeitet werden wird.
- In einigen Bundesländern wollen Kostenträger schon ab 2018 mit ICF-basierten Kostenzusagen arbeiten.
Unter den vorgenannten Bedingungen kann das Thema Ergebnisqualität „einige Blüten“ treiben. Insbesondere sind die zunächst interne Erfassung und Bewertung der Ergebnisqualität in der Teilhabequalität ein zentrales Element der Leitung der Einrichtungen und Dienste.
Die Inhouse-Schulung beinhaltet eine Einführung in das Thema ICF und deren Möglichkeiten zur Erfassung und Bewertung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Daraus entwickelt werden Teilhabe-(Förder-)pläne nach den Kriterien der ICF. Eigenen Dokumenten werden beispielhaft in die Umsetzung der ICF einbezogen.
Von besonderer Bedeutung sind Anregungen für die Schaffung einer unternehmenseigenen ergebnisorientierten Dokumentation als Grundlage für die Ressourcen- und –Leistungsbestimmung.
Erstellen von Basisdaten für eine Leistungskalkulation.
Bewertung der Daten aus der Ressourcenbestimmung für die Entgeltverhandlungen mit dem/den Kostenträger(n).
Die konkrete Zielstellung und der zeitliche Umfang ist im Detail abzustimmen. Danach wird ein Angebot erstellt.